Ist man wegen Verfolgung im Heimatland auf das Gebiet der Bundesrepublik eingereist, ist die Flucht oft nicht zu Ende. Denn auch die maßgebliche Dublin-Verordnung regelt, dass Flüchtlinge unabhängig von der Situation im ersten Einreisestaat der Mitgliedsstaaten Flüchtlingsschutz suchen müssen, obwohl die Mängel des Asylsystems verschiedener Mitgliedsstaaten zeigen, dass sie weder der Europäischen Menschenrechtskonvention noch der Genfer Flüchtlingskonvention gerecht werden, so dass die Abschiebung in diese Staaten für Flüchtlinge der Verletzung ihrer elementaren Recht gleichkommt.
Die verwaltungsrechtlichen Bestimmungen sind für den Bürger oft unüberschaubar. Wir beraten Flüchtlinge in sogenannten Dublin-Verfahren, erklären Ihre Rechte bei der Anhörung nach § 25 AsylG, begleiten und vertreten sie während des verwaltungsrechtlichen Asylverfahrens. Wir bieten Beratung und unterstützen Sie bereits bei der Antragstellung oder vertreten Sie vor Verwaltungsgerichten in Göttingen und bundesweit.