Das Ausländerrecht regelt den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland (AufenthG). Unabhängig davon, ob Sie Student sind oder im Wege der Familienzusammenführung oder Ehegattennachzuges nach Deutschland wollen, Sie brauchen einen für Sie bestimmten Aufenthaltstitel. Herr Rechtsanwalt König aus Göttingen berät Sie und beantragt für Sie den richtigen Aufenthaltstitel, unterstützt Sie auch bei der Verlängerung. Wir vertreten Sie im Widerspruchsverfahren und im gerichtlichen Verfahren. So zum Bespiel bei Vertretung in Verfahren zur Erteilung bzw. Verlängerung von Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Duldung sowie in Ausweisungsverfahren oder bei drohender Abschiebung.
Auch das Vertriebenenrecht ist wieder im Wandel. Mit den aktuellen Änderungen haben Spätaussiedler die Möglichkeit, das Bekenntnis zum deutschen Volkstum auch durch Sprachkenntnisse entsprechend dem Niveau B1 nachzuweisen. Damit steht dem Erlass eines Aufnahmebescheides kaum etwas im Weg, was auch den Vorteil hat, dass aufgrund des Fremdrentengesetzes die im Geburtsland geleisteten Rentenbeiträge bei der Berechnung des Rentenanspruch in Deutschland berücksichtigt werden können.
Die Beratung kann nach Bedarf in russischer Sprache geführt werden, um somit das Vertrauensverhältnis nicht durch die Hinzuziehung eines Dritten nachhaltig zu stören.
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