Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 7 AufenthG bzgl. Russicher Föderation

Das Verwaltungsgericht Göttingen hat mit dem Urteil vom 24. April 2018 – 4 A 15/18 entschieden, dass die psychische Erkrankung eines Ausländers, die auf Drogenkonsum und Belastungstörungen zurückzuführen ist, einer Abschiebung entgegenstehen kann, wenn nicht auszuschließen ist, dass die Abschiebung zu einem raschen Verfall des Asylbewerbers führt.

4 A 15_18 24.04.2018 Verwaltungsgericht Göttingen